
Code of Conduct
Liamigo Code of Conduct
- GÜLTIGKEITSBEREICH
Der vorliegende Verhaltenskodex bildet die Basis für sämtliche geschäftlichen Beziehungen im Hinblick auf alle Produktionsprozesse und -standorte, die von Liamigo bezogene Waren betreffen, egal ob es sich um Handels- oder Nicht-Handelswaren handelt. Alle Geschäftspartner verpflichten sich dazu, die Prinzipien, die in diesem Verhaltenskodex festgelegt sind, einzuhalten. Die gelieferten textilen Materialien der Lieferanten entsprechen den Standards 100 by OEKO-TEX® und/oder GOTS.
- EINHALTUNG VON GESETZEN
Es ist erforderlich, dass alle Geschäftspartner von Liamigo die geltenden nationalen Gesetze einhalten, insbesondere in Bezug auf Arbeits- und Sozialrecht sowie Umweltschutzbestimmungen. Es ist nicht zulässig, Arbeitsverträge oder ähnliche Maßnahmen einzusetzen, um die Bestimmungen des Verhaltenskodex zu umgehen.
- UNTERNEHMENSWERTE
Um den Erfolg von Liamigo zu gewährleisten, sind Kompetenz, Engagement und verantwortungsbewusstes Handeln aller Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Das Unternehmensleitbild betont insbesondere die Verantwortung gegenüber Mensch und Natur sowie die Werte Fairness und Toleranz.
Dies beinhaltet folgende Prinzipien:
- Einhalten von Gesetzen und ethischen Standards: Wir halten uns an alle rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen.
- Fairer Umgang mit Mitarbeitern und anderen Personen: Wir behandeln Mitarbeiter und Dritte fair, höflich und respektvoll.
- Berücksichtigung der Interessen von Kunden und Geschäftspartnern: Wir nehmen die Belange unserer Kunden und Partner angemessen wahr.
- Soziales Engagement: Wir engagieren uns für soziale Belange.
- Vermeidung jeglicher Diskriminierung: Wir lehnen jegliche Form von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion oder anderen Merkmalen ab.
- Professionalität, Fairness und Zuverlässigkeit in allen geschäftlichen Beziehungen: Wir legen höchsten Wert auf Professionalität, Fairness und Verlässlichkeit.
- UMGANG MIT MITARBEITERN UND GESCHÄFTSPARTNERN
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen ausnahmslos mit Respekt und Würde behandelt werden. Jegliche Form von physischer Bestrafung, psychologischem, sexuellem oder verbalem Missbrauch, sowie jegliche andere Form von Einschüchterung, ist untersagt. Disziplinarmaßnahmen dürfen nicht gegen nationale Gesetze und international anerkannte Menschenrechte verstoßen. Beschäftigte, die Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Verhaltenskodexes oder nationale Gesetze melden, dürfen keiner Form von Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt werden.
Unsere Beziehungen zu Geschäftspartnern sollen von gegenseitigem Vertrauen und Nachhaltigkeit geprägt sein. Von uns wird Aufrichtigkeit im Handeln, Höflichkeit im Umgang sowie Respekt und Fairness erwartet. Dies beinhaltet transparente und nachvollziehbare Entscheidungsfindung und Kommunikation. Das Management geht mit gutem Beispiel voran und lebt diese Grundsätze gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor, die ihrerseits diese Prinzipien untereinander einhalten.
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DISKRIMINIERUNGSVERBOT
Diskriminierung jeglicher Art wird von uns nicht toleriert. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen gleich behandelt werden, ohne Unterschiede aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, Geschlecht, sexuellen Identität, Religion, Weltanschauung, politischen Einstellung, Alter, körperlichen Konstitution oder ihres Aussehens. Es ist untersagt, Belästigungen oder Diskriminierungen aufgrund dieser Merkmale vorzunehmen. Jeder Mitarbeiter hat die Verantwortung, die persönliche Privatsphäre anderer Mitarbeiter zu respektieren. Sexuelle Belästigung und Mobbing sind verboten.
- ARBEITSZEITEN
Die Festlegung der Arbeitszeiten erfolgt gemäß den geltenden nationalen Arbeitsgesetzen und den grundlegenden Prinzipien, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entwickelt wurden. Diese Prinzipien umfassen die Freiheit zur Vereinigung, das Recht auf Kollektivverhandlungen, die Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie das Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
- ENTLOHNUNG
Alle Geschäftspartner von Liamigo verpflichten sich, den Arbeitern und Angestellten eine Bezahlung zu gewährleisten, die mindestens dem gesetzlichen oder branchenüblichen Mindestlohn entspricht, je nachdem, welcher höher ist. Überstunden müssen gemäß den gesetzlichen oder branchenüblichen Vorschriften mit entsprechenden Zuschlägen vergütet werden. Der gezahlte Lohn sollte ausreichen, um die grundlegenden Bedürfnisse der Beschäftigten abzudecken. Es ist sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen erhalten.
Es ist untersagt, illegale und unberechtigte Abzüge vom Lohn als Disziplinarmaßnahme vorzunehmen, sei es direkt oder indirekt. Zusätzlich müssen Angestellte und Arbeiter regelmäßig auf verständliche Weise über die vollständige Zusammensetzung ihres Gehalts informiert werden. Die Auszahlung des Lohns erfolgt auf eine für die Beschäftigten praktische Weise, beispielsweise per Scheck oder Überweisung
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DOKUMENTATION DER ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN
Die Beschäftigung der Mitarbeiter muss durch ein formelles Dokument wie einen Arbeitsvertrag oder einen Einstellungsbrief geregelt werden. Unsere Geschäftspartner garantieren, dass die Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. In diesem Dokument müssen Informationen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, einschließlich Löhne, Zahlungszeitraum, Sozialleistungen, Urlaubsanspruch und Kündigungsfrist, enthalten sein. Es ist untersagt, geltende Arbeits- und Sozialversicherungsnormen zu umgehen. Ebenso sind Umgehungen des Verhaltenskodexes durch unechte Ausbildungsprogramme, Vertragsarbeit oder ähnliche Methoden nicht gestattet.
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ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat für Liamigo oberste Priorität. Von allen Vertragspartnern und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Sicherheitsvorschriften einhalten, ein Bewusstsein für potenzielle Gefahren entwickeln und bei allen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten proaktiv mitdenken.
Dies betrifft alle Arten von Gefahren, die am Arbeitsplatz der Mitarbeiter auftreten können. Jeder erkannte Unfall, vermutete Gefährdung oder Belastung sowie Beinahe-Unfälle müssen umgehend dem entsprechenden Vorgesetzten gemeldet werden.
Es liegt in der Verantwortung der Geschäftseinheiten, eine Sicherheitsorganisation aufzubauen und zu überwachen. Jeder Vorgesetzte ist für den Schutz seiner Mitarbeiter verantwortlich und muss sie entsprechend einweisen, schulen und beaufsichtigen. Alle Führungskräfte sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um potenzielle Gefahren und Belastungen für die Mitarbeiter zu identifizieren und zu bewerten. Dazu gehört auch die Organisation von arbeitsmedizinischer Vorsorge.
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UMWELTSCHUTZ
Liamigo verpflichtet sich zum Schutz unserer Umwelt als wichtiges Unternehmensziel und betont die ressourcenschonende Herstellung aller Produkte als bedeutenden Produktionsfaktor. Es gelten die folgenden Grundsätze zum Umweltschutz:
- Wir setzen uns für den Schutz unserer Umwelt ein, indem wir sorgsam mit natürlichen Ressourcen umgehen und Belastungen für Mensch und Natur vermeiden oder reduzieren und kontinuierlich den Einsatz von nachhaltigen Materialien steigern.
- Wir berücksichtigen die Anforderungen an eine intakte Umwelt bei der Entwicklung und Gestaltung unserer Produkte, im Produktionsprozess, bei Verpackung und Versand sowie bei der Weiterentwicklung von Verfahren und der Einführung neuer Anlagen und Produkte.
- Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie alle Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt einhalten.
Bei der Entsorgung von Abfällen wird der umweltschonendste Entsorgungsweg gewählt, der wirtschaftlich vertretbar ist. Sollte es zu Vorfällen kommen, die potenzielle Umweltbelastungen verursachen können, müssen die zuständigen Stellen des Unternehmens umgehend und umfassend informiert werden, und sie müssen ihrerseits die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Behörden veranlassen.
- VEREINIGUNGSFREIHEIT
Den Angestellten und Arbeitern steht das Recht zu, eine Arbeitnehmerorganisation oder Gewerkschaft ihrer eigenen Wahl zu gründen oder sich einer solchen anzuschließen, um Kollektivverhandlungen durchzuführen.
- INFORMATION UND KOMMUNIKATION
Der vorliegende Verhaltenskodex muss für alle Mitarbeiter der Geschäftspartner frei zugänglich und gut sichtbar angebracht sein. Jede Person, die Kenntnis über Verstöße gegen diesen Kodex oder aktive Verletzungen der darin festgelegten Rechte erhält, wird dazu aufgefordert, sich direkt an Liamigo zu wenden und uns über die möglichen Verstöße zu informieren.


